Ab dem 30. Juli 2025 müssen Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 1.000 MWh mindestens 12,5 Wp pro m² Dachfläche installieren.
Als Selbstständiger oder Unternehmen können Sie einen Teil von Ihrem steuerpflichtigen Gewinn abziehen: Und zwar 8 % für den einmaligen Investitionsabzug und 13,5 % bei erhöhtem Investitionsabzug. Außerdem können Sie die Abschreibung Ihrer Solarmodule über mehrere Jahre verteilen und somit die endgültigen Anschaffungskosten Ihrer Anlage weiter senken.
1. Ausreichend Platz:
Mindestens 150 m² Dachfläche in Flandern, 40 m² in Wallonien
oder eine ähnlich große Fläche auf dem Boden.
2. Richtiger Standort:
Ein nach Süden, Südosten oder Südwesten ausgerichtetes Dach ist
ideal für eine maximale Ausgangsleistung.
3. Baugenehmigung:
Wird normalerweise nicht für Dächer benötigt, jedoch für Carports,
Bodenanlagen und geschützte Gebäude.
4. Stabilität:
Ihr Dach muss eine Tragfähigkeit von mindestens 25 kg/m² haben. Eine Stabilitätsstudie und
die Abnahme der Elektroinstallation sind obligatorisch.
Ab dem 30. Juli 2025 müssen Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 1.000 MWh mindestens 12,5 Wp pro m² Dachfläche installieren.
Als Selbstständiger oder Unternehmen können Sie einen Teil von Ihrem steuerpflichtigen Gewinn abziehen: Und zwar 8 % für den einmaligen Investitionsabzug und 13,5 % bei erhöhtem Investitionsabzug. Außerdem können Sie die Abschreibung Ihrer Solarmodule über mehrere Jahre verteilen und somit die endgültigen Anschaffungskosten Ihrer Anlage weiter senken.
1. Ausreichend Platz:
Mindestens 150 m² Dachfläche in Flandern, 40 m² in Wallonien
oder eine ähnlich große Fläche auf dem Boden.
2. Richtiger Standort:
Ein nach Süden, Südosten oder Südwesten ausgerichtetes Dach ist
ideal für eine maximale Ausgangsleistung.
3. Baugenehmigung:
Wird normalerweise nicht für Dächer benötigt, jedoch für Carports,
Bodenanlagen und geschützte Gebäude.
4. Stabilität:
Ihr Dach muss eine Tragfähigkeit von mindestens 25 kg/m² haben. Eine Stabilitätsstudie und
die Abnahme der Elektroinstallation sind obligatorisch.
Einige Tage nach der Installation erhalten Sie von uns eine E-Mail mit weiteren Informationen, wie Sie die Anlage online überwachen können.
Sie haben einen Wechselrichter von Huawei?
Dann können Sie Ihre Anlage über die Plattform Fusionsolar überwachen. Dies ist auf Ihrem Laptop oder durch Herunterladen der App auf Ihrem Smartphone möglich.
Zum Anmelden können Sie in der Regel die uns bekannte E-Mail-Adresse nutzen.
Das Passwort erhalten Sie direkt per E-Mail von Fusionsolar.
Sie haben einen Wechselrichter von Solis?
Dann können Sie Ihre Anlage auf der Plattform Solis Cloud (https://www.soliscloud.com/#/homepage) überwachen:
Zum Anmelden können Sie in der Regel die uns bekannte E-Mail-Adresse nutzen.
Das Passwort lautet normalerweise 123456.
Neben Produktion und Verbrauch können Sie mit Fusionsolar auch Ihre Ersparnisse oder Erträge in Euro verfolgen.
Dazu müssen Sie zunächst die Strompreise in Ihrem Konto einstellen:
Melden Sie sich über Ihren Computer oder die App an.
Wählen Sie „Anlage“ und dann „Anlagenverwaltung“.
Klicken Sie auf den Bleistift unter „Aktionen“.
Sie gelangen zu einem neuen Bildschirm, wählen Sie hier „Strompreise einstellen“.
Hier können Sie sowohl eine Einspeisevergütung als auch einen Einkaufspreis eingeben. Verwenden Sie bei der Eingabe von Preisen ein Komma anstelle eines Punktes.
Unter „Einspeisevergütung“ geben Sie den Preis für den ins Netz eingespeisten Strom an.
Unter „Einkaufspreis“ geben Sie den Preis für den Strom ein, den Sie aus dem Netz beziehen.
Diese Preise variieren je nach Lieferant und sind auf Ihrer Rechnung zu finden. Um eine Einspeisevergütung einzutragen, benötigen Sie einen Einspeisevertrag.
Denken Sie daran, nach jeder Ergänzung oder Änderung auf „Übernehmen“ zu klicken. Wenn Sie mit den Änderungen fertig sind, klicken Sie auf „Speichern“.
Nach der Installation Ihrer Solarmodule, Ihres Batteriespeichers und/oder Ihrer Ladestation beantragen wir bei unserem Partner ACEG eine Abnahme.
ACEG schickt Ihnen dann eine E-Mail mit einem Terminvorschlag. Prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Etwa zwei Arbeitstage nach der Abnahme erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Abnahmebericht und anderen Unterlagen zu Ihrer Anlage.
Die Abnahme nach AOEA besteht aus drei Teilen: einem administrativen Teil, einer Sichtprüfung sowie den erforderlichen Tests und Messungen. Was erwartet Sie?
Administrativer Teil: Überprüfung des Schaltplans, des Aufstellungsplans und der technischen Merkmale Ihrer Anlage.
Sichtprüfung: Überprüfung des Überstrom- und Berührungsschutzes sowie der Anschlüsse an die Metallträgerstruktur der Module.
Prüfungen und Messungen: Kontrolle des Isolations- und Ableitwiderstands (Erdung).
Anmerkung: Der Abnahmebeauftragte ist verpflichtet, die Erdung zu messen, daher sollte der Trennschalter immer leicht zugänglich sein. Die Erdung darf einen Widerstand von höchstens 30 Ohm aufweisen. Es obliegt Ihrer Verantwortung als Kunde, dafür zu sorgen, dass die Erdung ordnungsgemäß ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Abnahme Ihrer Anlage verweigert und es können zusätzliche Kosten anfallen.
Wenn Ihre Anlage für nicht konform erklärt wurde, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Ist die Erdung nicht konform? Sie ist ein Teil Ihrer Hausanlage und sollte immer ordnungsgemäß sein. Sie können dies entweder selbst anpassen oder von Insaver erledigen lassen. Wenn Sie sich für einen anderen Partner entscheiden, lassen Sie uns bitte eine Bestätigung zukommen, sobald die Erdung ordnungsgemäß ist, damit wir eine erneute Abnahme Ihrer Anlage beantragen können. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die erneute Abnahme in diesem Fall zu Ihren Lasten gehen.
Alle sonstigen Verstöße werden von unseren Technikern behoben. Wir werden uns so bald wie möglich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für eine Intervention zu vereinbaren. Nach einer erfolgreichen Intervention beantragen wir die erneute Abnahme für Sie.
Die Zulage für Solarmodule wurde am 31. Dezember 2023 eingestellt. Derzeit gibt es keine Zulagen für Solarmodule.
Als Unternehmen oder Selbstständiger kommen Sie nach der Installation von Solarmodulen in den Genuss eines interessanten Steuervorteils: des Investitionsabzugs. Mehr Informationen finden Sie hier .
Die Zulage für Batteriespeicher wurde am 31. März 2023 eingestellt. Derzeit gibt es keine Zulagen für Batteriespeicher.
Sie kaufen eine Ladestation oder Wallbox als Privatkunde? Dann haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung.
Ab dem 1. Januar 2023 können Sie pro Steuerzahler maximal 1.750 € pro Ladestation (unidirektional) oder maximal 8.000 € pro Ladestation (bidirektional) von der Steuer absetzen. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Sie 15 % dieses Betrags erstattet. Diesen Vorteil können Sie noch bis zum 31. August 2024 nutzen.
Sie können den Kauf Ihrer Ladestation in Ihrer Steuererklärung angeben. Mit dem Steuererklärungsformular erhalten Sie die notwendigen Anweisungen, wo genau Sie den Betrag eintragen müssen.
Nein, bei Insaver müssen Sie keinen Vorschuss zahlen. Nach der Installation erhalten Sie eine Gesamtrechnung.
Ja, es ist möglich, die Rechnungsstellung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihnen als Privatperson aufzuteilen. Bitte geben Sie dazu bei der Bestellung sowohl Ihren Unternehmensnamen als auch Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.
Für Häuser, die weniger als zehn Jahre alt sind, gilt ein Mehrwertsteuersatz von 21 %. Für Häuser, die älter als zehn Jahre sind, gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 6 %, vorausgesetzt, die Immobilie wird ausschließlich oder hauptsächlich als Privatwohnung genutzt.
Nein, der Netzbetreiber meldet die Anlage bei Ihrem Energieversorger an, sodass Sie dies nicht selbst tun müssen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen Einspeisevertrag abzuschließen. Sie erhalten so eine Vergütung für den Strom, den Sie erzeugen, aber nicht direkt verbrauchen und somit ins Netz einspeisen. Weitere Informationen zu den Einspeisevergütungen erhalten Sie von Ihrem Energieversorger.
Nein, der Netzbetreiber meldet die Anlage bei Ihrem Energieversorger an, sodass Sie dies nicht selbst tun müssen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen Einspeisevertrag abzuschließen. Sie erhalten so eine Vergütung für den Strom, den Sie erzeugen, aber nicht direkt verbrauchen und somit ins Netz einspeisen. Weitere Informationen zu den Einspeisevergütungen erhalten Sie von Ihrem Energieversorger.
Je nach Standort Ihres Hauses und der Ausrichtung Ihres Daches können Ihre Solarmodule mit der Zeit verschmutzt werden. Wenden Sie sich an einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe, um sie reinigen zu lassen. Wir selbst bieten keine Reinigung an.
Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Dann senden Sie uns eine Nachricht und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.